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RLBau
Text gilt ab: 01.01.2020

1.  

Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 25. Mai 2011 (AllMBl. S. 309) wird durch die nachfolgend bekannt gemachte Neufassung der RLBau 2020 ersetzt.