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Inhaltsverzeichnis
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Bescheinigungsrichtlinie zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
1. Beantragung einer Bescheinigung
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2. Voraussetzungen einer Bescheinigung nach den §§ 7i, 10f, 11b EStG
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3. Bescheinigungsfähigkeit einzelner Aufwendungen
4. Gebäude, das allein kein Baudenkmal, aber Teil eines Denkmalbereichs/einer geschützten Gesamtanlage ist (§ 7i Abs. 1 Satz 4, § 11b Satz 2 EStG)
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5. Erstellung der Bescheinigung
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6. Bindungswirkung der Bescheinigung
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7. Nachweis der entstandenen Aufwendungen
8. Gebührenpflicht
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
EStGBeschR §§ 7i, 10f, 11b
Text gilt ab: 16.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 15.10.2030
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