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3122.2.3-J Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Juni 1979, Az. 4411 - VII a - 2457/78 (JMBl. S. 102)
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I.
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Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
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Zweiter Abschnitt Verwaltung der Jugendarresteinrichtungen
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Dritter Abschnitt Ladungen. Ersuchen. Mitteilungen
7. Allgemeines
8. Ladung. Ersuchen um Zwangszuführung
9. Aufnahmeersuchen
10. Entlassung
11. Besondere Bestimmungen bei Untersuchungshaft
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Vierter Abschnitt Personalakten. Buchwerk. Statistik
II.
Inhalt
JAGO
Text gilt ab: 01.01.1992
Fassung: 18.06.1979
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9.
Aufnahmeersuchen
Für das Aufnahmeersuchen, durch das der Jugendliche in die Jugendarresteinrichtung eingewiesen wird, ist der Vordruck JAGO 4 (dreifach) zu verwenden.