Inhalt
Bezugsberechtigte sind
3.1
das Staatsministerium der Justiz (Nr. 7),
3.2
Einrichtungen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz, das sind
3.2.1
Einrichtungen des Justizvollzugs (Nrn. 4 und 5),
3.2.2
Einrichtungen der sonstigen Justiz (Nrn. 6 bis 8),
3.3
justiznahe Einrichtungen (Nrn. 9 und 10),
3.4
Justizvollzugsbedienstete (Nrn. 11 bis 25),
3.5
Gefangene und Sicherungsverwahrte in bayerischen Justizvollzugsanstalten (Nrn. 26 und 27.1).