Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 23.11.2017

Teil 4
Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen
und Sicherungsverwahrten für justiznahe Einrichtungen und
im Rahmen der Fürsorge für Gefangene und Sicherungsverwahrte
sowie der Entlassenenfürsorge