Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 23.11.2017
32.
Ausführung durch Unternehmerbetriebe
Der Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für Arbeiten an Bauten in einem Unternehmerbetrieb richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmer.