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3122.2.0-J Bezug von Leistungen der Arbeitsbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in besonderen Fällen (BeLeiArbBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 23. November 2017, Az. F2 - 4446 - VII a - 12477/17 (JMBl. S. 231)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeines
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Teil 2 Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für Einrichtungen des Justizvollzugs
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Teil 3 Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für das Staatsministerium der Justiz und für Einrichtungen der sonstigen Justiz
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Teil 4 Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für justiznahe Einrichtungen und im Rahmen der Fürsorge für Gefangene und Sicherungsverwahrte sowie der Entlassenenfürsorge
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Teil 5 Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für Justizvollzugsbedienstete
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Abschnitt 1 Bezugsrecht
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Abschnitt 2 Leistungen
16. Zugelassene Leistungen
17. Werk- und Betriebsstoffe
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Abschnitt 3 Preisbildung
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Abschnitt 4 Ausführung
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Teil 6 Leistungen der Eigenbetriebe und Arbeitseinsatz von Gefangenen und Sicherungsverwahrten für Gefangene, Sicherungsverwahrte und deren Angehörige
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Teil 7 Gemeinsame Vorschriften
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Teil 8 Arbeiten an Bauten
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Teil 9 Fuhrleistungen
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Teil 10 Schlussbestimmungen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 23.11.2017
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17.
Werk- und Betriebsstoffe
Werk- und Betriebsstoffe, die die Arbeitsverwaltung üblicherweise vorrätig hält, dürfen in kleinen Mengen auch unverarbeitet verkauft werden.