Inhalt
6.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. 3Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Gesundheit zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität vom 3. März 1999 (AllMBl. S. 207) tritt mit Ablauf des 30. April 2026 außer Kraft.