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Text gilt ab: 06.07.2020

Erläuterungen

1Die Regelungen in dieser Bekanntmachung zum Ticketverkauf gelten nur, wenn für eine Veranstaltung Tickets verkauft werden. 2Sie führen nicht zu einer Pflicht, Tickets zu verkaufen.
3Diese Bekanntmachung trifft keine abschließenden Regelungen für den Bereich des Arbeitsschutzes. 4Die einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes sind daneben zu beachten. 5Daher können insbesondere weitergehende Mindestabstände gelten, wenn dies als Maßnahme des Arbeitsschutzes im Hinblick auf eine mit der Arbeit verbundene Gefährdung von Beschäftigten erforderlich ist.