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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Investitionen, Veranstaltungen und Projekten im Bereich Regionalkultur
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Auszahlung der Zuwendung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
RegkuFöR
Text gilt ab: 01.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2025
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.