Inhalt

RegkuFöR
Text gilt ab: 01.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2025

3. Zuwendungsempfänger

1Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern. 2Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.