Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

11.   Fehlerhafte und unvollständige Bestellungen

11.1  

Bestellungen, die den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung nicht entsprechen, können von den Bibliotheken oder Leihverkehrszentralen unbearbeitet an den jeweiligen Besteller zurückgesandt werden. Der Grund der Rücksendung soll vermerkt werden.

11.2  

Bibliotheken und Leihverkehrszentralen vermerken Korrekturen und Ergänzungen, die sich bei der Bearbeitung der Bestellung ergeben haben.