Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

10.   Besteller und Bestellvorgang

10.1  

Besteller sind die zum Leihverkehr zugelassenen Bibliotheken. Das gilt auch dann, wenn der technische Vorgang der Bestellaufgabe durch den Benutzer erledigt wird.

10.2  

Bei Bestellungen ist der jeweils schnellste Kommunikationsweg zu nutzen. Die Online-Bestellung ist anderen Bestellformen vorzuziehen.

10.3  

Die Bestellung erfolgt in standardisierter Form, elektronisch oder maschinenschriftlich (Anlage 4). Für jede physische Medieneinheit ist in der Regel eine eigene Bestellung erforderlich; diese ist Grundlage für die beim Benutzer zu erhebende Auslagenpauschale gem. Nummer 19.