Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2018

2.   Durchführung des Lehrgangs

2.1   Organisatorische Rahmenbedingungen und Lehrgangskosten

2.1.1  

Der staatliche Lehrgang wird an der Staatlichen Berufsoberschule Erlangen eingerichtet und im Einvernehmen mit der oder dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern organisiert.

2.1.2  

1Die zum Lehrgang zugelassenen Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sind nicht Schülerinnen und Schüler im Sinne des Art. 56 Abs. 1 Satz 1 BayEUG. 2Sie tragen die ihnen entstehenden Auslagen selbst.

2.1.3  

Für die IT-Dienstleistungen und zur anteiligen Deckung der Hard- und Softwarekosten wird von den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern sowie den sonstigen Nutzerinnen und Nutzern gemäß Nr. 5 eine Pauschale als Aufwendungsersatz erhoben.

2.1.4  

Die Kurse des Lehrgangs beginnen frühestens am ersten Unterrichtstag des jeweiligen Schuljahres und enden mit dem letzten Schultag des jeweiligen Schuljahres.

2.2   Teilnahmevoraussetzungen

2.2.1  

1Zur Teilnahme am Lehrgang nach Nr. 1.2 kann auf Antrag von der Lehrgangsleitung zugelassen werden, wer
a)
einen mittleren Schulabschluss und
b)
eine berufliche Vorbildung nach § 6 Abs. 2 und 3 FOBOSO oder eine einschlägige fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule, die den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO genügt, nachweist sowie
c)
nicht Schülerin oder Schüler einer Beruflichen Oberschule ist.
2In Zweifelsfällen hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der Berufstätigkeit oder ihrer Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung entscheidet die Lehrgangsleitung im Einvernehmen mit der oder dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern.

2.2.2  

Abweichend von Nr. 2.2.1 Buchst. a kann in den Vorkurs auch aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der Berufsausbildung befindet.

2.3   Struktur und Inhalte des Lehrgangsangebots

2.3.1  

1Das Lehrangebot umfasst die Ausbildungsinhalte des Vorkurses und der Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule in den Fächern gemäß Anlage 1. 2Dem Unterricht liegt der Lehrplan der Berufsoberschule zugrunde, dem in den Fächern Geschichte und Sozialkunde der der Fachoberschule.

2.3.2  

1Das Ausbildungsangebot beinhaltet den Vorkurs und zwei Hauptkurse. 2Die Hauptkurse gliedern sich in die Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 und bereiten auf die Fachabiturprüfung vor. 3Die Unterrichtsformen und Unterrichtszeiten ergeben sich aus Anlage 2.

2.4   Virtuelles Angebot und Präsenzunterricht

1Die VIBOS ist ein Server/Client-basiertes System auf der Basis des Internets. 2Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer nutzen ein geeignetes Endgerät als Lernstation und ein Learning Management System als Kommunikationszentrum. 3Die Vermittlung der Bildungsinhalte und die Distribution der Lehrmaterialien erfolgt durch
Seminartage (Präsenzunterricht)
Blockunterrichtsphase vor der Abschlussprüfung (Präsenzunterricht)
Online-Unterricht
Zugang zu Online-Bibliotheken
Nutzung der verschiedenen Werkzeuge des Informations- und Betreuungssystems der VIBOS-Lernplattform und der damit gegebenen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Lehrenden und Lernenden.

2.5   Lehrgangsleitung und Dozenten

1Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Staatlichen Berufsoberschule Erlangen leitet den Lehrgang selbst oder bestimmt hierfür eine geeignete Person. 2Die Dozentenschaft, die die Bildungsinhalte vermittelt, besitzt die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für Gymnasien oder eine Genehmigung des Staatsministeriums für die Lehrgangsdozententätigkeit.

2.6   Leistungsnachweise

2.6.1  

1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer weisen ihre Leistungen durch Feststellungsprüfungen und im Rahmen der Fachabiturprüfung nach. 2Die Bewertung der Leistungen erfolgt in Punkten und Noten gemäß § 19 Abs. 1 FOBOSO. 3Individuelle Rückmeldungen zum Leistungsstand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgen kontinuierlich in allen Fächern über die Kommunikationskanäle der Lernplattform oder im Präsenzunterricht.

2.6.2  

1Im Vorkurs werden in jedem Fach zwei schriftliche Feststellungsprüfungen im Umfang von je 60 Minuten, gegebenenfalls mit zusätzlicher Einlesezeit, durchgeführt; darüber hinaus findet für den Eignungsnachweis nach § 7 Abs. 1 FOBOSO in höchstens einem Fach auf Antrag eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten statt. 2Im Hauptkurs des Ausbildungsabschnitts 12/2 wird in vier Fächern, in denen keine schriftliche Abschlussprüfung gemäß § 32 Abs. 1 FOBOSO stattfindet, jeweils eine schriftliche Feststellungsprüfung im Umfang von 60 Minuten durchgeführt; in höchstens zwei dieser Fächer findet auf Antrag zusätzlich eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten statt. 3Vorgenannte Prüfungen werden in folgenden Fächern durchgeführt (vgl. Anlage 1): in Sozialkunde, den Profilfächern 2 und 3 sowie entweder im Profilfach 4 oder in Geschichte. 4Im Vorkurs und in den ausgewählten vier Fächern des Hauptkurses des Ausbildungsabschnitts 12/2 ohne zentrale schriftliche Abschlussprüfung werden Jahresergebnisse gebildet; dabei werden mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gleich gewichtet. 5Im Vorkurs werden die Zeugnisse von den Dozenten des Vorkurses und der Lehrgangsleitung festgesetzt. 6Im Hauptkurs des Ausbildungsabschnitts 12/2 werden in den vier ausgewählten Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung die Jahresergebnisse in das Fachabiturzeugnis übernommen.

2.7   Wiederholung des Lehrgangs

1Bei Abbruch eines Kurses nach Ablauf der ersten sechs Wochen gilt dieser als ohne Erfolg besucht. 2Der Vorkurs und die Hauptkurse können jeweils einmal wiederholt werden. 3Bei den Hauptkursen kann die oder der Ministerialbeauftragte für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern in begründeten Fällen zur Vermeidung einer unbilligen Härte eine zweite Wiederholung gestatten.

2.8   Beendigung des Lehrgangs

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer können durch Erklärung gegenüber der Lehrgangsleitung den Lehrgangsbesuch beenden; ein Anspruch auf Erstattung des geleisteten Aufwendungsersatzes besteht nur, wenn die Erklärung vor Beginn des Lehrgangs gemäß Nr. 2.1.4 abgegeben wurde.