Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2018

1.   Allgemeines

1.1   Art und Ziel des Lehrgangsangebots

Der staatliche Lehrgang „Virtuelle Berufsoberschule Bayern (VIBOS)“ ist eine Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium).

1.2   Lehrgangsteilnehmer

Mit dem Lehrgang soll Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit einem auf Ausbildungsziel und ‑inhalte des Vorkurses und der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule zugeschnittenen virtuellen Bildungsangebot ohne Schulbesuch und unabhängig vom Wohnsitz gezielt und von einer Lehrgangsdozentenschaft begleitet auf die Fachabiturprüfung vorzubereiten und diese abzulegen.

1.3   Anzuwendende Bestimmungen

1Die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO) kommen nur zur Anwendung, soweit sie Regelungen zu Lehrgängen enthalten, und wenn in dieser Bekanntmachung ausdrücklich auf die Bestimmungen verwiesen wird. 2Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz und das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs finden keine Anwendung.

1.4   Aufsicht

Die Aufsicht über den Lehrgang obliegt der oder dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern (Art. 114 Abs. 2 BayEUG).