Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

4. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) vom 13. November 2018 (KWMBl. S. 396) außer Kraft.