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Text gilt ab: 01.08.2022
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2236.7.1-K

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Juli 2022, Az. VI.7-BO9125.0/4/3

(BayMBl. Nr. 437)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) vom 12. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 437)

Auf Grund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 44 Abs. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wird Folgendes bestimmt: