Inhalt
4.
Schlussbestimmungen
4.1
Beginn und Dauer des Schulversuchs
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026. Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Schuljahr 2027/2028 möglich.
4.2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft.