Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030

4.   Schlussbestimmungen

4.1   Beginn und Dauer des Schulversuchs

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026. Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Schuljahr 2027/2028 möglich.

4.2   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft.