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Schulversuch „Neue Fachrichtung für Künstliche Intelligenz an bayerischen Fachschulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Mai 2025, Az. VII.3-BO9301.0-5/4/22
(BayMBl. Nr. 248)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Neue Fachrichtung für Künstliche Intelligenz an bayerischen Fachschulen“vom 20. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 248)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 579) geändert worden ist, für den Schulversuch „Neue Fachrichtung für Künstliche Intelligenz an bayerischen Fachschulen“ folgende Vorschriften: