Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023

5.   Hilfsmittel bei der Abschlussprüfung

1Alle unter Nr. 1 aufgeführten Hilfsmittel sind bei der Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen für das entsprechende Fach zugelassen. 2Die Tabellenwerte aus Nr. 1.2 und die Periodensysteme aus Nr. 1.3 sind ausschließlich in Form einer vom Staatsministerium genehmigten Formelsammlung zu verwenden. 3Für bestimmte Teile der Prüfung in Mathematik kann die Verwendung eines Taschenrechners ausgeschlossen werden.