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Text gilt ab: 01.09.2023

4.   Verwendung von Hilfsmitteln bei unangekündigten Leistungsnachweisen

Auch bei unangekündigten Leistungsnachweisen muss den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden, ob die unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel zur Bearbeitung herangezogen werden dürfen.