Inhalt
4.
Verwendung von Hilfsmitteln bei unangekündigten Leistungsnachweisen
Auch bei unangekündigten Leistungsnachweisen muss den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden, ob die unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel zur Bearbeitung herangezogen werden dürfen.