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Text gilt ab: 01.09.2023
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Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. August 2023, Az. IV.2-BS6610.0/1/1

(BayMBl. Nr. 429)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt für die Verwendung von Hilfsmitteln, im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen an der Realschule sowie des Abschlusses an der bayerischen Realschule Folgendes fest: