Inhalt
1.
Voraussetzungen und Grundlagen
1.1
Der Kooperative Ganztag besteht aus Schule und Kombieinrichtung, die im Sinne einer kooperativen Ganztagsbildung pädagogisch, konzeptionell, räumlich, organisatorisch und personell eng miteinander verzahnt sind.
1.2
Beim Kooperativen Ganztag im Sinne dieser Bekanntmachung müssen alle im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Kooperative Ganztag ist ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, das an einer Grundschule oder für ein Förderzentrum eingerichtet ist.
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1Die enge Verzahnung von Schule und Jugendhilfe auf einem Bildungscampus setzt voraus, dass die Kombieinrichtung nur von Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule besucht wird. 2Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Abstimmung zwischen Schule und Kombi-Träger möglich (z.B. bei nicht ausgelasteten Kapazitäten oder dringenden sozialen Gründen). 3Dies gilt nicht für die Ferienzeiten, in denen Gastkinder und Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen aufgenommen werden können.
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1Die außerunterrichtliche Bildung und Betreuung am Schulstandort wird, soweit kein gebundenes Ganztagsangebot besteht, ausschließlich durch das Angebot des Kombi-Trägers erbracht. 2Im Übrigen bestehen grundsätzlich keine weiteren Ganztagsangebote am Schulstandort. 3Bestehende Ganztagsangebote sind, ggf. sukzessive, umzuwandeln oder einzustellen.
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1Am Nachmittag des 5. Wochentags findet kein schulisch verantwortetes Angebot statt. 2Schülerinnen und Schüler der rhythmisierten Variante können bei Bedarf das Angebot des Kombi-Trägers buchen.
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Das individuell auf den Schulstandort zugeschnittene pädagogische Konzept wird von der Schule und dem Kombi-Träger insbesondere räumlich und personell gemeinsam partnerschaftlich erarbeitet, umgesetzt und verantwortet.
1.3
Die rechtlichen Grundlagen der Angebotsform Kooperativer Ganztag sind neben dieser Bekanntmachung die Bestimmungen zur Halbtagsschule und dem gebundenen Ganztagsangebot gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den jeweils gültigen sonstigen Bestimmungen zu gebundenen Ganztagsangeboten sowie die Vorgaben des BayKiBiG und der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG).
1.4
Für Informationsweitergabe und -austausch innerhalb des Kooperativen Ganztags gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BayEUG und dem Ersten, Achten und Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I, VIII, X), dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), dem BayKiBiG, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.