Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019

1. Geltungsbereich

1Diese Bekanntmachung gilt für private Förderschulen und private Schulen für Kranke, die an der Förderung nach Art. 34a BaySchFG teilnehmen und die Teilnahme an der Härteregelung nach Art. 34a Abs. 2 BaySchFG beantragen. 2Sie gilt nicht für den vorschulischen Bereich.