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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenModellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
  • 1. Ziel des Modellversuchs
  • 2. Teilnahme am Modellversuch
  • Bereich erweitern3. Anzuwendende Bestimmungen
  • 4. Struktur der Ausbildung, Aufnahmevoraussetzungen, Dauer
  • 5. Inhalte der Ausbildung
  • Bereich erweitern6. Praktische Ausbildung
  • 7. Nachweise des Leistungsstands, Bildung der Jahresfortgangsnoten, Entscheidung über das Vorrücken und Zeugnisse.
  • Bereich erweitern8. Abschlussprüfung und Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
  • Bereich erweitern9. Festsetzung des Prüfungsergebnisses, Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.1 Sätze 3 und 5 bzw. gem. Nr. 8.2 Sätze 3 und 5
  • 10. Beginn und Dauer des Modellversuchs
  • 11. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2020
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10.   Beginn und Dauer des Modellversuchs

1Der Modellversuch beginnt mit dem Schuljahr 2016/17. 2Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Schuljahr 2021/2022 möglich.
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