Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
9.
Leistungen
Abweichend von § 15 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. a BFSO werden in der fachpraktischen Ausbildung mindestens vier praktische Leistungsnachweise erbracht.