Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
10.
Zeugnisse
Das Zwischen-, Jahres- und Abschlusszeugnis muss dem vom Staatsministerium für den Schulversuch herausgegebenen Muster entsprechen.