Inhalt
7.
Inhalte der Ausbildung
7.1
Für die Ausbildung gilt die Stundentafel nach Anlage 2.
7.2
1In der Organisationform des Tagesunterrichts sind in der fachpraktischen Ausbildung 12 Wochenstunden zu absolvieren; die Gesamtzahl der Stunden richtet sich nach den tatsächlichen Unterrichtswochen des jeweiligen Schuljahres. 2In der Organisationsform des Blockunterrichts sind in der fachpraktischen Ausbildung 460 Stunden abzuleisten.