Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4.   Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Nr.
Schulname
Schulnummer
Regierungsbezirk
1
Städtische Berufsschule für Steuern München
1607
Oberbayern
2
Staatliche Berufsschule Altötting
1737
Oberbayern
3
Städt. Berufsschule für Fachkräfte in Arzt- und
Tierarztpraxen und Pharm.-kaufm. Angestellte München
2032
Oberbayern
4
Staatliche Berufsschule I Deggendorf
3029
Niederbayern
5
Staatliche Berufsschule Waldkirchen
3037
Niederbayern
6
Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach
3039
Niederbayern
7
Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.Opf.
mit Außenstelle Mühlbach
4061
Oberpfalz
8
Staatliche Berufsschule III Bamberg
5015
Oberfranken
9
Lorenz-Kaim-Schule Staatliche Berufsschule Kronach
5017
Oberfranken
10
Ludwig-Erhard-Schule Staatliche Berufsschule II Fürth
6076
Mittelfranken
11
Staatliche Berufsschule Scheinfeld
6218
Mittelfranken
12
Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg
7211
Unterfranken
13
Städtische Berufsschule V Augsburg (Bebo-Wager-Schule)
8057
Schwaben
14
Johann-Bierwirth-Schule Memmingen Staatliche Berufsschule I
8068
Schwaben
15
Staatliche Berufsschule Neusäß
8294
Schwaben
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zu einer engen Zusammenarbeit mit anderen Modellschulen, der wissenschaftlichen Begleitung, Ausbildungsbetrieben und ggf. weiteren externen Partnern sowie zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen und zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die Entwicklungsarbeit im Schulversuch wird maßgeblich durch ein Lehrerteam an der jeweiligen Modellschule getragen, welches in enger Verzahnung mit der Schulleitung agiert. 4Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2024/2025 fünf und in den zwei folgenden Schuljahren vier Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.