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Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027
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Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Oktober 2024, Az. VIII.3-BS4646.0/26/6

(BayMBl. Nr. 516)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“ vom 24. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 516)

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“ für Berufsschulen durch. 2Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt:

1.   Inhalt und Ziele

1Auszubildende im dualen System verbringen ca. 70 Prozent ihrer Lernzeit im Betrieb. 2Um dem Anspruch des ganzheitlichen Lernens besser gerecht zu werden und möglichst vielen Schulabsolventinnen und -absolventen auch einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zu ermöglichen, wird angestrebt, die bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit der dualen Partner für eine optimierte Lernbegleitung auszubauen. 3Ziel des Schulversuchs ist es, die Lernbegleitung für die Auszubildenden zu erweitern, die duale Ausbildung für leistungsstarke Schulabsolventinnen und ‑absolventen attraktiver zu gestalten und den Erwerb überfachlicher Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens zu fördern. 4Der Nutzung von digitalen Medien zur Vernetzung von Lernorten kommt dabei besondere Bedeutung zu. 5Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
Entwicklung und Erprobung neuer Formen der Vernetzung von Schule und Betrieb;
Etablierung von zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler;
Verbesserung der Lernbegleitung und der individuellen Förderung;
Ausloten der Möglichkeiten bzw. Reichweite ausbildungsbegleitender Angebote;
Identifikation von möglichen Hemmnissen oder offenen Fragen hinsichtlich der Kooperation von Schule und Betrieben und Entwicklung von Lösungsansätzen.
6Die Modellschulen erwerben darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Lernortkooperation, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können.

2.   Durchführung

Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einer wissenschaftlichen Begleitung beraten.

3.   Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2024/2025 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027.

4.   Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Nr.
Schulname
Schulnummer
Regierungsbezirk
1
Städtische Berufsschule für Steuern München
1607
Oberbayern
2
Staatliche Berufsschule Altötting
1737
Oberbayern
3
Städt. Berufsschule für Fachkräfte in Arzt- und
Tierarztpraxen und Pharm.-kaufm. Angestellte München
2032
Oberbayern
4
Staatliche Berufsschule I Deggendorf
3029
Niederbayern
5
Staatliche Berufsschule Waldkirchen
3037
Niederbayern
6
Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach
3039
Niederbayern
7
Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.Opf.
mit Außenstelle Mühlbach
4061
Oberpfalz
8
Staatliche Berufsschule III Bamberg
5015
Oberfranken
9
Lorenz-Kaim-Schule Staatliche Berufsschule Kronach
5017
Oberfranken
10
Ludwig-Erhard-Schule Staatliche Berufsschule II Fürth
6076
Mittelfranken
11
Staatliche Berufsschule Scheinfeld
6218
Mittelfranken
12
Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg
7211
Unterfranken
13
Städtische Berufsschule V Augsburg (Bebo-Wager-Schule)
8057
Schwaben
14
Johann-Bierwirth-Schule Memmingen Staatliche Berufsschule I
8068
Schwaben
15
Staatliche Berufsschule Neusäß
8294
Schwaben
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zu einer engen Zusammenarbeit mit anderen Modellschulen, der wissenschaftlichen Begleitung, Ausbildungsbetrieben und ggf. weiteren externen Partnern sowie zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen und zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die Entwicklungsarbeit im Schulversuch wird maßgeblich durch ein Lehrerteam an der jeweiligen Modellschule getragen, welches in enger Verzahnung mit der Schulleitung agiert. 4Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2024/2025 fünf und in den zwei folgenden Schuljahren vier Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.

Martin Wunsch
Ministerialdirektor