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Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027
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Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Oktober 2024, Az. VIII.3-BS4646.0/26/6

(BayMBl. Nr. 516)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“ vom 24. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 516)

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „clever clustern – gut vernetzt in den Beruf“ für Berufsschulen durch. 2Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt: