Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

1.   Inhalt und Ziele

1Auszubildende im dualen System verbringen ca. 70 Prozent ihrer Lernzeit im Betrieb. 2Um dem Anspruch des ganzheitlichen Lernens besser gerecht zu werden und möglichst vielen Schulabsolventinnen und -absolventen auch einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zu ermöglichen, wird angestrebt, die bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit der dualen Partner für eine optimierte Lernbegleitung auszubauen. 3Ziel des Schulversuchs ist es, die Lernbegleitung für die Auszubildenden zu erweitern, die duale Ausbildung für leistungsstarke Schulabsolventinnen und ‑absolventen attraktiver zu gestalten und den Erwerb überfachlicher Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens zu fördern. 4Der Nutzung von digitalen Medien zur Vernetzung von Lernorten kommt dabei besondere Bedeutung zu. 5Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
Entwicklung und Erprobung neuer Formen der Vernetzung von Schule und Betrieb;
Etablierung von zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler;
Verbesserung der Lernbegleitung und der individuellen Förderung;
Ausloten der Möglichkeiten bzw. Reichweite ausbildungsbegleitender Angebote;
Identifikation von möglichen Hemmnissen oder offenen Fragen hinsichtlich der Kooperation von Schule und Betrieben und Entwicklung von Lösungsansätzen.
6Die Modellschulen erwerben darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Lernortkooperation, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können.