Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

2.   Ziele und Inhalte

1Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen des Schulversuchs Möglichkeiten erprobt werden, die eine Verbesserung der Qualität der schulinternen BO-Angebote bewirken und die BO im Schulentwicklungsprozess noch stärker etablieren. 2Dazu werden schulartspezifische Konzepte entwickelt, die unter der Berücksichtigung von Good-Practice-Beispielen folgende Handlungsfelder aufgreifen:
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards des Leitfadens zum Qualitätsmanagement in der BO sowie der Materialien zur internen Evaluation für die verschiedenen Schularten
(Weiter-)Entwicklung regionaler Kooperationsformate (schulartübergreifend und mit externen Partnern) für Schulen
Entwicklung von schulartspezifischen Konzepten zur Implementierung der BO in der mittel- und langfristigen Schulentwicklung (ggfs. Hinführung zum Berufswahl-SIEGEL)
Erarbeitung von Fortbildungsangeboten für hauptverantwortliche Lehrkräfte (Coaching, Schulentwicklung, Elternarbeit) und Berufsberatung
Erprobung innovativer digitaler Angebote innerhalb der BO
(Weiter-)Entwicklung und Erprobung von inhaltlichen und strukturellen Verankerungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Qualitätsmanagements in der BO durch die Schulaufsicht.