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Inhaltsverzeichnis
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Schulversuch über eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule
Bereich erweitern
1. Ziele und Inhalte des Schulversuchs
2. Anzuwendende Vorschriften
3. Stundentafel/Lehrplan
4. Schülerinnen und Schüler
5. Lehrkräfte
6. Evaluation
7. Laufzeit des Schulversuchs
8. Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten
9. Finanzierung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028
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8.
Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten
–
Am Schulversuch teilnehmen können staatliche, kommunale und staatlich anerkannte vierstufige Wirtschaftsschulen, die eine 6. Jahrgangsstufe als Vorklasse eingeführt haben.
–
1
Interessierte öffentliche Schulen stellen beim Staatsministerium einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch über den Schulaufwandsträger der öffentlichen Wirtschaftsschule.
2
Dieser Antrag muss – soweit nicht eine Trägeridentität vorliegt – vom Schulaufwandsträger der öffentlichen Realschulen im Kreis/der kreisfreien Stadt unterstützt werden, ebenso vom rechtlichen Leiter des Schulamtes (wiederum soweit nicht identisch mit dem Schulaufwandsträger der öffentlichen Wirtschaftsschule).
–
Interessierte Schulen in privater Trägerschaft stellen den Antrag direkt an das Staatsministerium.
–
Vor der Genehmigung der Teilnahme einer öffentlichen Wirtschaftsschule am Schulversuch ist die Einholung einer Stellungnahme der Schulaufsichten der Realschulen und Gymnasien erforderlich.