Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

8.   Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten

Am Schulversuch teilnehmen können staatliche, kommunale und staatlich anerkannte vierstufige Wirtschaftsschulen, die eine 6. Jahrgangsstufe als Vorklasse eingeführt haben.
1Interessierte öffentliche Schulen stellen beim Staatsministerium einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch über den Schulaufwandsträger der öffentlichen Wirtschaftsschule. 2Dieser Antrag muss – soweit nicht eine Trägeridentität vorliegt – vom Schulaufwandsträger der öffentlichen Realschulen im Kreis/der kreisfreien Stadt unterstützt werden, ebenso vom rechtlichen Leiter des Schulamtes (wiederum soweit nicht identisch mit dem Schulaufwandsträger der öffentlichen Wirtschaftsschule).
Interessierte Schulen in privater Trägerschaft stellen den Antrag direkt an das Staatsministerium.
Vor der Genehmigung der Teilnahme einer öffentlichen Wirtschaftsschule am Schulversuch ist die Einholung einer Stellungnahme der Schulaufsichten der Realschulen und Gymnasien erforderlich.