Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

2.   Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG),
die Bayerische Schulordnung (BaySchO),
die Schulordnung für Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO),
die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).