Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4.   Teilnehmende Schulen

1Eine Teilnahme am Modellversuch steht grundsätzlich allen staatlich anerkannten, kommunalen sowie staatlichen Berufsfachschulen für Alten- oder Krankenpflegehilfe offen. 2Eine Teilnahme ist der unmittelbar zuständigen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. 3Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich an einer Evaluation des Modellversuchs teilzunehmen. 4Hierfür ist jährlich ein gesonderter Prüfungsbericht für die im Modellversuch beschulten Schülerinnen und Schüler zu erstellen.