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Text gilt ab: 13.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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Modellversuch „Zugang zu Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe für mehrjährig berufserfahrene Personen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Juli 2023, Az. VI.5-BS9202.15-3/4/4

(BayMBl. Nr. 352)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Modellversuch „Zugang zu Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe für mehrjährig berufserfahrene Personen“ vom 7. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 352), die durch Bekanntmachung vom 12. September 2024 (BayMBl. Nr. 449) geändert worden ist

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erprobt im Rahmen eines Modellversuchs, inwieweit zusätzlichen Personengruppen, denen bisher ein Zugang zu einer Pflegefachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflege nicht möglich war, im Rahmen der regulären Ausbildungsstrukturen dennoch das Ausbildungsziel erreichen können.