Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

1.   Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG),
die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) und
die Berufsfachschulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (BFSO Gesundheit).