3.
Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die pädagogische System- und Anwenderbetreuung
3.1
Schulinterne Maßnahmen
1Die Schulleitung und der Schulaufwandsträger stellen den Lehrkräften der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung. 2Die Schulleitung trägt im Rahmen einer gleichmäßigen Aufgabenverteilung dafür Sorge, dass die besonderen Aufgaben der Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung bei der Zuteilung der an der Schule insgesamt anfallenden Aufgaben nach den in § 27 Abs. 1 der Lehrerdienstordnung (LDO) niedergelegten Grundsätzen angemessen berücksichtigt werden, insbesondere zu den außerunterrichtlichen Aufgaben (vgl. insbesondere Verpflichtungen der Lehrkräfte gemäß §§ 4, 5, 6 und 9b LDO).
3.2
Basisqualifizierung
1Damit die Aufgaben in der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung qualitätsvoll erfüllt werden können, ist eine Basisqualifizierung über zentrale und regionale Qualifizierungsmaßnahmen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) und der regionalen Lehrerfortbildung wie die Fortbildungsinitiative SCHULNETZ erforderlich. 2Die entsprechende Teilnahme wird von den Lehrkräften der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung im jeweiligen Aufgabenbereich je nach individuellem Bedarf im Zuge der Aufgabenübernahme erwartet. 3Die Schulleitung trägt unter Berücksichtigung der schulischen Fortbildungsplanung dafür Sorge, dass die jeweils erforderlichen Fortbildungen absolviert werden können.
3.3
Aufgabenbegleitende Fortbildungsangebote
1Die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung sowie der IT-Infrastrukturen erfordern für die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung im Sinne des aufgabenbegleitenden Lernens eine anlass- und bedarfsbezogene Fortbildung, die gemäß § 9a Abs. 2 LDO insbesondere die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen notwendig machen. 2Dazu sollen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten sowie der jeweils aufgabenbezogenen Relevanz zentrale, regionale, lokale und schulinterne Fortbildungsangebote in Form von Präsenz- und Onlineformaten genutzt werden, wobei insbesondere die Kurse und Unterstützungsmaterialien der Fortbildungsinitiative SCHULNETZ in Betracht kommen, die aktuelle Themen zum schulischen IT-Einsatz und relevante technische und pädagogisch‑didaktische Weiterentwicklungen und Veränderungen aufgreifen.
3.4
Beratungs- und Unterstützungssysteme
1Den Lehrkräften der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung steht zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. 2Die Beratung digitale Bildung in Bayern und die Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren begleiten die Schulen im Prozess der digitalen Transformation und unterstützen in thematischer Ergänzung die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung in den ihnen zugewiesenen Aufgaben beim digitalen Change-Management. 3Diverse Kommunikations- und Kooperationskanäle, z. B. der ByCS, ermöglichen einen themenspezifischen Austausch und die schulübergreifende Vernetzung über kollegiale Fachgruppen und Foren. 4Über das „Votum – Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Staatsministeriums erhalten die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung an pädagogischen Erfordernissen orientierte Ausstattungsempfehlungen und technische Spezifikationen als Grundlage für ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur. 5In der Aufgabe der Unterstützung und schulinternen Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen werden die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung von Netzwerken erfahrener Referentinnen und Referenten mit jeweils spezifischer Expertise unterstützt, die Veranstaltungen in einzelnen Themenfeldern der Digitalen Bildung auf lokaler und regionaler, insbesondere aber auf schulinterner Ebene durchführen.
6Auf den Internetseiten des Staatsministeriums, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und der ALP sowie über die Unterstützungsmaterialen zur ByCS steht ein umfangreiches, fortlaufend aktualisiertes Informationsangebot zu unterschiedlichen Themenfeldern rund um die Digitale Bildung zur Verfügung.
3.5
Dienstrechtliche Hinweise
1Gemäß der Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) vom 11. September 2018 (GVBl. S. 724, BayRS 2030-2-20-3-K) in Verbindung mit den Bekanntmachungen über Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte der verschiedenen Schularten sowie den jeweils aktuellen Regelungen über die Planung von Unterricht und weiteren Aufgaben der Schulen und über die Zuteilung personeller Ressourcen der verschiedenen Schularten können den Lehrkräften der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung in diesem Rahmen für die Wahrnehmung ihrer dabei anfallenden außerunterrichtlichen Aufgaben Anrechnungsstunden gewährt werden. 2Die schulartspezifischen Regelungen können Mindestanzahlen an Anrechnungsstunden für die pädagogische System- und Anwenderbetreuung vorsehen, die im Rahmen des verfügbaren Gesamtkontingents der Schule gegebenenfalls anlassbezogen überschritten werden können, insbesondere im Fall der Begleitung einer umfassenden Neu- oder Umstrukturierung der schulischen IT-Infrastruktur, eines erhöhten Aufgabenanfalls bei der Fortbildung der Lehrkräfte, der besonders betreuungsintensiven Begleitung von schulischen Nutzerinnen und Nutzern oder der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vorbereitungsdienst. 3Die verfügbaren Anrechnungsstunden werden aufgabengerecht von der dafür zuständigen Stelle auf die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung verteilt. 4Die Zugehörigkeit zum Team pädagogische IT-Dienste selbst begründet keinen Anspruch auf Gewährung von Anrechnungsstunden.
5Je nach schulartspezifischen Regelungen können die Aufgaben der pädagogischen Systembetreuerin bzw. des pädagogischen Systembetreuers eine Funktionstätigkeit darstellen, die eine Voraussetzung für eine Beförderung in ein höheres Amt gemäß den schulartbezogenen Beförderungsrichtlinien ist. 6Die Tätigkeit in der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung wird abhängig von der Übertragung einer beförderungswirksamen Funktion im Sinne des schulartspezifischen Funktionenkatalogs beim Beurteilungsmerkmal „Wahrnehmung von übertragenen schulischen Funktionen“ oder „Sonstige dienstliche Tätigkeiten“ nach Maßgabe der aktuellen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern gewürdigt.