Inhalt
2.
Aufgaben der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung
1Die Lehrkräfte der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung betreuen die Nutzerinnen und Nutzer sowie die IT-Systeme im Sinne der technischen Infrastruktur und der schulisch genutzten Anwendungen aus fachlicher und pädagogischer Perspektive im aufgabenbezogenen Zusammenwirken mit anderen schulischen Verantwortungsträgern und Gremien. 2Unter dem Primat der Pädagogik bei der Digitalisierung nehmen sie vorrangig organisatorisch‑koordinierende und pädagogisch-didaktische Aufgaben und lediglich in vertretbarem Rahmen technisch-unterstützende Aufgaben im First-Level-Support wahr. 3Ihre Aufgaben sind von der technischen IT-Administration durch den Schulaufwandsträger, insbesondere im Second- und Third-Level-Support, eindeutig abgegrenzt.
4Nachfolgende schulartübergreifende Tätigkeitsfelder beschreiben das volle Aufgabenspektrum der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung, innerhalb dessen die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen über die schulspezifisch erforderliche Aufgabenwahrnehmung entscheidet. 5Art und Umfang der Erfüllung der Teilaufgaben richten sich nach den IT-Infrastrukturen sowie Anforderungen und Organisationsstrukturen vor Ort und lassen schulart- sowie schulspezifische Schwerpunktsetzungen zu. 6Mit Blick auf die Erfüllung des Auftrags der Schule und die ordnungsgemäße Erteilung des Unterrichts achtet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf eine möglichst gleichmäßige Belastung der Lehrkräfte.
2.1
Stellung und Aufgaben im organisatorisch-koordinierenden Bereich
1Kern des organisatorisch-koordinierenden Aufgabenbereichs der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung ist die Sicherstellung einer effizienten und effektiven Nutzung der digitalen Bildungsinfrastruktur an der Schule.
2Dies umfasst folgende organisatorisch-koordinierende Teilaufgaben:
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Anlaufstelle zur anlassbezogenen Beratung und Unterstützung für die Schulleitung und weitere Gremien wie Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragter, Schulentwicklungsteam, Elternbeirat, Abteilungen und Fachschaften ohne Übergang der jeweiligen Aufgabenverantwortung, ggf. unter Nutzung von weiteren Beratungs- und Unterstützungssystemen;
- –
Information der Schulleitung über relevante Sachverhalte des Zuständigkeitsbereichs sowie Unterstützung der Schulleitung bei der Erstellung von Regelungen bzw. technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten, zur Nutzung der schulischen IT-Infrastrukturen und zum Einsatz privater Geräte (z. B. Nutzungsordnung), insbesondere zur Sicherstellung der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten in Zusammenarbeit mit dem oder der Datenschutzbeauftragten und ggf. den Auftragsverarbeitern der Schule gemäß den einschlägigen Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium);
- –
Erstellung von funktionalen Anforderungsbeschreibungen und Zusammenarbeit mit der IT‑Administration bzw. dem Schulaufwandsträger bei der technischen Spezifikation von IT‑Systemen als Grundlage für die Beschaffungsprozesse durch den Schulaufwandsträger;
- –
Bedarfsermittlung und Mitwirkung bei der Beschaffung, Bereitstellung und Verwaltung von pädagogischen Anwendungen, Verwaltungssoftware sowie digitalen Werkzeugen und Diensten;
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Organisation und Verwaltung der Zugänge zu schulisch betreuten IT-Ressourcen und IT‑Diensten, z. B. zu Cloudanwendungen wie der ByCS durch die ByCS-Administration;
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Kenntnis und anlassbezogene Einbindung externer Unterstützungsangebote, z. B. Beratung digitale Bildung in Bayern, Schulentwicklungsangebote, zentrale IT-Beratung;
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Etablierung von schulinternen Unterstützungsstrukturen für die Nutzung der IT-Systeme, z. B. Einarbeitungskonzepte in neue Technologien und Anwendungen, Gestaltung eines Onboarding-Prozesses für schulische Nutzerinnen und Nutzer, Anleitungen;
- –
Weitergabe von relevanten Informationen über Neuerungen oder Veränderungen in der schulischen IT-Infrastruktur sowie vorliegenden wesentlichen IT-fachlichen Veröffentlichungen an die schulischen Nutzerinnen und Nutzer.
2.2
Stellung und Aufgaben im pädagogisch-didaktischen Bereich
1Kern des pädagogisch-didaktischen Aufgabenbereichs der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung ist die fachliche, didaktische und pädagogische Beratung der schulischen Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung der schulischen IT-Infrastruktur.
2Dies umfasst folgende pädagogisch-didaktische Teilaufgaben:
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Beratung bei der Nutzung von digitalen Bildungsmedien, pädagogischen Anwendungen und Werkzeugen zur digitalen Kommunikation und Kooperation;
- –
Schnittstelle für Lehrkräfte und fachliche Gremien beim Einsatz moderner Technologien zur Gestaltung lernförderlicher digitaler und digital gestützter Lehr-Lernszenarien und deren Integration in die Unterrichtsgestaltung sowie bei der systematischen Erschließung digitaler Lehr-Lernumgebungen unter Wahrung der fachlichen Verantwortung der Lehrkräfte;
- –
Bindeglied für Fachschaften, Fachabteilungen bzw. -gruppen und ggf. weiteren schulischen Gruppen in der digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in allgemeinen medienpädagogischen und mediendidaktischen Fragen, ggf. unter Nutzung der Angebote der Beratung digitale Bildung;
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Kenntnis der verschiedenen Ebenen der Lehrerfortbildung im Bereich der Digitalen Bildung und Beratung der anderen Lehrkräfte über Fortbildungsmöglichkeiten;
- –
Organisation von und Mitwirkung an schulinternen Fortbildungen zu digitalisierungsbezogenen Themen, z. B. Einsatz der schulischen IT-Systeme, Medienerziehung, digitale und digital gestützte Lehr-Lernszenarien, ggf. unter Einbindung externer Referentenangebote.
2.3
Stellung und Aufgaben im technisch-unterstützenden Bereich
1Kern des technisch-unterstützenden Aufgabenbereichs der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung sind Aufgaben im First-Level-Support wie einfache Administrationsmaßnahmen, Benutzersupport und Mitwirkung in der Störungsbeseitigung.
2Dies umfasst folgende technisch-unterstützende Teilaufgaben:
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Mitwirkung bei der Integration von schuleigenen und ggf. von privaten Endgeräten in die schulische IT-Infrastruktur im Zusammenwirken mit der technischen IT-Administration des Schulaufwandsträgers;
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Aufbau und Bereitstellung von Informationsmaterial als Grundlage für eine nutzerbasierte Problemlösung, z. B. Nutzungsanleitungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Fehlerfall;
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Anlaufstelle für schulische Nutzerinnen und Nutzer bei technischen Fragen und Problemen in der IT-Infrastruktur und Koordinierung einer Störungsbeseitigung;
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Erstellung und Weiterleitung einer qualifizierten Fehlerberichterstattung an die technische IT‑Administration, Verfolgung des Bearbeitungsstands und Information des Kollegiums, z. B. durch Nutzung des ByCS-Supports und weiterer Supportstrukturen des Schulaufwandsträgers;
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Lösung von geringfügigen technischen Störungen, soweit dies mit einfachen Mitteln möglich ist.
2.4
Technische IT-Administration
1Die technische IT-Administration durch die Schulaufwandsträger sorgt für eine hohe Zuverlässigkeit und möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, die für einen pädagogisch begründeten und rechtssicheren Einsatz in Unterricht und Verwaltung von zentraler Bedeutung sind. 2Die Schulaufwandsträger stellen dies insbesondere über angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren oder über Wartungsverträge mit externen Dienstleistern sicher. 3Gemäß den schulfinanzierungsrechtlichen Regelungen unterstützt der Staat die Schulaufwandsträger bei der Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur durch staatliche Zuweisungen beim Aufbau von Strukturen für die professionelle Administration und technische Wartung auf der Grundlage von Erhebungen der angefallenen notwendigen Ist-Kosten. 4Die von der Finanzierungsregelung erfassten Kostengruppen und Tätigkeitsfelder grenzen die Aufgaben der technischen IT-Administration von den Aufgaben der Lehrkräfte in der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung grundsätzlich ab. 5Die Lehrkräfte sollen unter Beachtung von Satz 4 keine über Nr. 2.3 hinausreichenden technischen Aufgaben wahrnehmen.