Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Arbeitsumfeld, Umsetzung und Organisation der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung

1Für die Aufgaben der schulseitigen Betreuung der digitalen Bildungsinfrastruktur und schulischen Anwenderinnen und Anwender wird eine pädagogische Systembetreuerin oder ein pädagogischer Systembetreuer bestellt, die bzw. der abhängig von den Voraussetzungen und Ressourcen an der jeweiligen Schule von weiteren Lehrkräften unterstützt werden soll (pädagogische System- und Anwenderbetreuung). 2Sofern die pädagogische System- und Anwenderbetreuung mehrere Lehrkräfte umfasst und diese sodann in einem Team pädagogische IT-Dienste zusammenarbeiten, steuert die pädagogische Systembetreuerin oder der pädagogische Systembetreuer das Team pädagogische IT-Dienste fachlich und übernimmt die interne Organisation und Koordination der Aufgabenumsetzung in Abstimmung mit der Schulleitung.
3Die Verwaltung der Anwendungen der BayernCloud Schule (ByCS) und die damit verbundene fachlich-pädagogische Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer durch die dafür bestellte ByCS‑Administration sind regelmäßig Teil der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung.