Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Systembetreuung an den Schulen vom 17. März 2000 (KWMBl. I S. 86) außer Kraft.