Inhalt
1.
Geltungsbereich
1Diese Bekanntmachung gilt für alle öffentlichen Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. 2Privaten Schulen wird empfohlen, sich – gegebenenfalls durch Bestellung von eigenen Vertretungspersonen – den Entscheidungen der für öffentliche Schulen zuständigen Stellen anzuschließen.