Inhalt
3.
1Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sein. 2Daneben müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
3.1
Sie sollen mit Ausnahme der Schriftstellerinnen und Schriftsteller über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung verfügen;
3.2
sie sollen seit mindestens zwei Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in Bayern haben;
3.3
bei Ensembles muss die Mehrheit der Mitglieder die Voraussetzungen nach Nrn. 3.1 und 3.2 erfüllen.