Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2020

4.  

1Die Preise werden von der Bayerischen Staatsministerin oder dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf der Grundlage von Vorschlägen der hierfür gebildeten Jurys verliehen.
2Eine Eigenbewerbung ist ausgeschlossen. 3Bei Nr. 2.1 (Bildende Künstlerinnen und Künstler) trifft die Jury ihre Entscheidung auf der Grundlage von Vorschlägen der folgenden Einrichtungen:
Akademie der Bildenden Künste München
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Bayerische Akademie der Schönen Künste
Staatliche Museen und Sammlungen in Bayern
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Bayern
Haus der Kunst
Berufsverband Bildender Künstler Bayern
Gedok
Bayer. Dachverband der Kunstvereine
VBK Künstlerrat