Inhalt
4.
1Die Preise werden von der Bayerischen Staatsministerin oder dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf der Grundlage von Vorschlägen der hierfür gebildeten Jurys verliehen.
2Eine Eigenbewerbung ist ausgeschlossen. 3Bei Nr. 2.1 (Bildende Künstlerinnen und Künstler) trifft die Jury ihre Entscheidung auf der Grundlage von Vorschlägen der folgenden Einrichtungen:
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Akademie der Bildenden Künste München
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Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
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Bayerische Akademie der Schönen Künste
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Staatliche Museen und Sammlungen in Bayern
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Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Bayern
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Haus der Kunst
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Berufsverband Bildender Künstler Bayern
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Gedok
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Bayer. Dachverband der Kunstvereine
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VBK Künstlerrat