Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2020

2.  

Preisträgerinnen und Preisträger können sein:

2.1  

Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen der freien und der angewandten Kunst;

2.2  

Musikerinnen und Musiker (Komponistinnen und Komponisten, Dirigentinnen und Dirigenten, Sängerinnen und Sänger, Instrumentalistinnen und Instrumentalisten, Vokal- und Instrumentalensembles);

2.3  

Darstellende Künstlerinnen und Künstler des Sprech- und Musiktheaters, Tänzerinnen und Tänzer, Tanzensembles, Choreographinnen und Choreographen;

2.4  

Schriftstellerinnen und Schriftsteller deutschsprachiger Veröffentlichungen aus den Bereichen Lyrik, Prosa und Dramatik, Kinder- und Jugendliteratur, Sachbuch mit literarischem Rang, Comic/Graphic Novel sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche aus den genannten Bereichen.