Inhalt

Text gilt ab: 26.10.2023

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 26. Oktober 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 25. Oktober 2023 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und des Innern über die Empfehlungen für das Obdachlosenwesen vom 4. Juli 1997 (AllMBl S. 518) außer Kraft.