Inhalt

Text gilt ab: 26.10.2023

1.   Allgemeines

1Die Empfehlungen befassen sich mit der Prävention von Obdach- und Wohnungslosigkeit, der Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Personen und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. 2Dabei ist die Vermeidung von Obdach- und Wohnungslosigkeit durch vorbeugende Maßnahmen das primäre Ziel. 3Die Empfehlungen sollen den zuständigen Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsbehörden sowie Wohnungsämtern als Orientierungshilfe dienen.
4Für den Personenkreis der nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Leistungsberechtigten gelten die Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) und das Aufnahmegesetz (AufnG) sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und Hinweise. 5Soweit danach ein staatlicher Unterbringungsanspruch besteht, sind Betroffene im Rechtssinne nicht als obdachlos anzusehen. 6Gleiches gilt für Personen, die anerkannt sind beziehungsweise über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und als sogenannte Fehlbeleger in Asylunterkünften geduldet werden oder als legale Migranten in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung aufgenommen wurden.