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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen bayernweittätigen Jugendverbände
1. Zweck der Leistung
2. Berechtigte
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3. Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung
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4. Art und Umfang der Leistung
5. Überkompensationsverbot und Nachrangigkeit
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BHfbwJV
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Richtlinie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.