Inhalt
1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis zu drei Module besuchen, wobei jedes Modul nur einmal besucht werden darf. 2Bricht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer den Besuch eines Moduls ab, bevor sie oder er ein Drittel der genehmigten Kursstunden des Moduls anwesend war, so ist die einmalige Wiederholung des Moduls zulässig. 3Ein Modul ist erfolgreich absolviert, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer zwei Drittel der angebotenen Kursstunden eines Moduls anwesend war. 4Nach dem erfolgreichen Besuch eines Moduls ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Zuwendungsempfänger eine vom Staatsministerium bereitgestellte Teilnahmebestätigung auszustellen. 5Für den erfolgreichen Besuch aller drei Module wird ein Zertifikat ausgestellt.